Zehn
wichtige Grundregeln für Hartz IV – Opfer !!!
Sozialgerichte
werden regelrecht überflutet von Klagen in Sachen Hartz IV.
100000 Verfahren laufen bundesweit. Die Kompetenz der
Sachbearbeiter/innen in den Hartz IV – Stellen ist sehr
unterschiedlich. Dazu kommt: Sie werden oft angehalten, Spielräume
und bewusst schwammige Formulierungen im Gesetz möglichst
nachteilig auszulegen. Dadurch kommt es häufig zu unangemessenem
Verhalten der Sachbearbeiter/innen und rechtswidrigen Bescheiden.
Deshalb hier zehn wichtige Tipps für Betroffene:
1. Gehen
Sie nie
allein
zur Hartz IV - Stelle! Immer eine Begleitung als Zeugen mitnehmen.
Sachbearbeiter/innen dürfen Ihrer Begleitung den Zutritt nicht
verwehren. Die Begleitung sollte den Gesprächsverlauf
schriftlich in Stichworten festhalten.
2. Unterschreiben
Sie niemals etwas sofort! Das gilt insbesondere für die so genannte
"Eingliederungsvereinbarung". Jede/r hat das Recht,
Schriftstücke mit nach Hause zu nehmen und dort zu prüfen bzw. sich beraten zu lassen.
3. Anträge,
Widersprüche und alle übrigen Dokumente sollten Sie möglichst persönlich
bei der Hartz IV - Stelle abgeben und den Erhalt mit einem Stempel
auf der Kopie des Schriftstücks quittieren lassen. Sonst heißt
es hinterher: "Haben wir nie gekriegt!"
4. Lassen
Sie sich Entscheidungen immer
schriftlich bestätigen! Jede Hartz IV - Stelle ist verpflichtet,
dies zu tun,
wenn Sie es fordern. Zwar sind auch mündliche Entscheidungen
wirksam. Hinterher lässt sich aber nur schwer nachweisen, was
genau verabredet wurde.
5. Telefonieren
Sie nie
mit den Sachbearbeiter/innen! Sollte dies nicht zu vermeiden sein,
bestehen Sie auf einer schriftlichen Bestätigung. Oder aber:
Lassen Sie eine/n Zeugin/en mithören.
6. Überprüfen
Sie Ihre Bescheide! Oft werden Leistungen von der Hartz IV - Stelle falsch berechnet
oder Entscheidungen getroffen, die nicht rechtmäßig sind.
Deshalb ist es vorteilhaft, eine Beratungsstelle
aufzusuchen.
7. Haus“besuche“
von sog. Außendienstmitarbeiter/innen der Hartz IV – Stelle
sind nur
während des Bewilligungszeitraums gestattet
– d. h. nach der Antragstellung bis zum Bewilligungsbescheid.
Danach
sind sie verboten!
Sie müssen vorher
angekündigt
werden! Hausdurchsuchungen sind nicht
erlaubt! Die Betroffenen haben das Recht
auf Beistand
(Anwalt, Zeugen, o. ä.). Haus“besuche“ sind nur
erlaubt,
wenn es einen begründeten
Verdacht
gibt.
8. Wehren
Sie sich gegen Überwachung! Dass die Hartz IV - Stelle Sie überwachen lässt, ist
grundsätzlich
unzulässig.
Verschärfte Kontrollen sind nur dann ausnahmsweise
möglich, wenn ein begründeter Verdacht auf besonders
schwerwiegenden Leistungsmissbrauch besteht.
9. Eine
WG
ist keine eheähnliche Gemeinschaft! Ein Problem vieler Wohngemeinschaften ist, dass einem Mann und einer
Frau, die zusammenleben, eine Partnerschaft unterstellt wird. Dann
soll der/diejenige, der/die Geld verdient, für seine/n
arbeitslosen Mitbewohner/in zahlen. Das
ist nicht zulässig.
10. Der
Partner muss nicht immer zahlen! Selbst bei unverheirateten Paaren
darf das Einkommen des Partners beim Arbeitslosengeld II erst
angerechnet werden, wenn beide mehr als ein Jahr zusammenleben.